St. Nikolaus Unterammergau
Sa 03.04. KARSAMSTAG
20.00 Eucharistiefeier – Feier der Osternacht mit Speisensegnung
Chor: Gesänge
So 04.04. HOCHFEST DER AUFERSTEHUNG DES HERRN
09.00 Wort-Gottes-Feier – Familiengottesdienst
mit Speisensegnung
Mo 05.04. OSTERMONTAG
08.45 Eucharistiefeier – Festgottesdienst mit festlicher Chormusik
19.00 Österliches Abendlob in der Kappl-Kirche
Mi 07.04.
19.00 Rosenkranz
Sa 10.04.
18.00 Wort-Gottes-Feier
So 11.04. 2. SONNTAG DER OSTERZEIT – WEISSER SONNTAG
08.45 Eucharistiefeier – Pfarrgottesdienst
Mi 14.04.
19.00 Eucharistiefeier
Sa 17.04.
18.00 Eucharistiefeier
So 18.04. 3. SONNTAG DER OSTERZEIT
08.45 Wort-Gottes-Feier
Mi 21.04.
19.00 Wort-Gottes-Feier
Fr 23.04.
19.00 Ökumenische Straßenandacht: Enge Laine 8/9
Sa 24.04.
10.30 Eucharistiefeier in Rottenbuch
08.40 Dekanatswallfahrt nach Rottenbuch entfällt!
Die diesjährige Dekanatswallfahrt zu Fuß nach Rottenbuch entfällt, es sind jedoch alle eingeladen mit dem Auto nach Rottenbuch zu kommen, um den Gottesdienst mit zu feiern.
18.00 Eucharistiefeier mit
Übergabe des „Vaterunser“ an die Erstkommunionkinder
So 25.04. 4. SONNTAG DER OSTERZEIT
08.45 Uhr Wort-Gottes-Feier
Mi 28.04.
19.00 Wort-Gottes-Feier
Sa 01.05. HL. MARIA, PATRONIN DES LANDES BAYERN
18.00 Erste feierliche Maiandacht
So 02.05. 5. SONNTAG DER OSTERZEIT
08.45 Eucharistiefeier – Pfarrgottesdienst
Pfarrblatt vom 03.04. – 18.04.2021 finden Sie hier
Pfarrblatt vom 19.04. – 02.05.2021 finden Sie hier
Hinweise zur Teilnahme an Gottesdiensten
Wir können aktuell nur unter besonderen Rahmenbedingungen und Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen, insbesondere Abstandsregeln, Gottesdienst feiern.
Für den Gottesdienst sind folgende Hygienevorgaben und Maßnahmen zum Infektionsschutz einzuhalten, die im Schutzkonzept festgelegt sind:
Ziel ist, Gottesdienste unter den aktuellen Bedingungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen und zugleich das Infektionsrisiko für alle Besucherinnen und Besucher des Gottesdienstes möglichst gering zu halten.
Mit der Teilnahme am Gottesdienst bestätigen Sie, dass Sie die nachfolgend genannten gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen, und verpflichten sich, die weiteren Vorgaben einzuhalten.
Um andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht zu gefährden, dürfen Sie nicht am Gottesdienst teilnehmen, wenn Sie unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme haben, mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert oder an COVID-19 erkrankt sind oder unter Quarantäne gestellt sind oder in den letzten vierzehn Tagen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall gehabt haben (Kontaktperson der Kategorie I oder II)
Kontaktperson Kategorie I: enger Kontakt, z.B. Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face“) Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt, Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines bestätigten COVID-19-Falls, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund-Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.
Kontaktperson Kategorie II: Kontakt zu COVID-19-Fall innerhalb der letzten 14 Tage mit weniger als 15 Minuten face-to-face-Kontakt.
Ferner bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten:
- Achten Sie vor und in der Kirche darauf, stets mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt insbesondere auf dem Weg zum Platz, während der Kommunion und beim Verlassen der Kirche.
- Beim Betreten der Kirche und während des Gottesdienstes müssen die Besucher/innen auch am Platz eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske) tragen; nur beim Kommunionempfang wird die Maske beiseite genommen.
- Folgen Sie den Anweisungen der Ordnerinnen und Ordner und nehmen Sie den vorgegebenen Platz ein.
- Bitte bilden Sie nach dem Gottesdienst und Verlassen der Kirche keine Ansammlungen.
Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
Die Daten der Gottesdienstbesucher werden vor dem Gottesdienst am Eingang zur Kirche erfasst.
Wir empfehlen weiterhin Gläubigen, die zu einer Risikogruppe gehören eigenverantwortlich gut zu überlegen, ob sie schon zu einem Gottesdienst in die Kirche kommen, oder ob sie die im Radio, TV und Internet angebotenen Gottesdienstübertragungen nutzen.
Beerdigungen
Die bisher geltende Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Beerdigungen auf 25 Personen gilt nicht mehr, da die Ausgangsbeschränkung aufgehoben wurde. Es gelten nun wieder die allgemeinen Regeln für Gottesdienste. Insbesondere ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln und die FFP-Maskenpflicht zu achten.